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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

WIR KLÄREN IHRE ZWEIFEL

Kann der Test an einem Kind (oder an einem Baby) durchgeführt werden?

Ja, natürlich. In der Tat stellen Kinder die Altersgruppe dar, die am meisten von dem Test profitieren kann. Aufgrund ihres Alters sind sie diejenigen, die mehr Möglichkeiten haben, ihre Umweltfaktoren und Lebensgewohnheiten zu ändern, und die in der Lage sind, effektiver auf die in ihren Ergebnissen hervorgehobenen Punkte einzuwirken.

Das Format der Abstrichentnahme ist für sie im Vergleich zu anderen, konventionelleren Kits aufgrund ihrer Spuckschwierigkeiten optimal, da es ein spezielles Werkzeug enthält, um auf einfache (und absolut schmerzfreie) Weise Speichel aus ihrem Mund zu sammeln.

Denken Sie daran, dass für die Durchführung des Tests bei einem Minderjährigen (0-18 Jahre) die Zustimmung der Eltern erforderlich ist (siehe folgender Abschnitt).

– SEHR WICHTIG (elterliche Zustimmung) –

In den Fällen, in denen tellmeGen Dienstleistungen an Minderjährigen in Anspruch genommen werden sollen, ist es notwendig, dass die Person, die die Dienstleistung in Auftrag gibt, entweder eines der Elternteile oder gegebenenfalls das Elternteil ist, das das elterliche Sorgerecht über sie verfügt. In Abwesenheit der Eltern ist der Erziehungsberechtigte der einzige, der mit tellmeGen einen Vertrag abschließen kann. Niemand sonst kann im Namen des Minderjährigen einen Vertrag abschließen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, um die Vertretung des Minderjährigen zu akkreditieren und damit den Vertrag abschließen zu können, ergibt sich aus den letzten beiden Absätzen des Abschnitts 3.1 der rechtlichen Hinweise:

  • Wenn der Test von einem der Elternteile in Auftrag gegeben wird: Damit die Leistungen von tellmeGen für Minderjährige erbracht werden können, muss derjenige, der diese Position innehat, dies nachweisen, indem er eine eingescannte Kopie seines Ausweises (DNI oder Reisepass), des Ausweises des Minderjährigen (nur wenn der Minderjährige bereits einen hat) und des Familienbuches an tellmeGen schickt. Wenn das Kind keine DNI und/oder kein Familienbuch hat, wird eine gescannte Kopie eines offiziellen Dokuments, das das Rechtsverhältnis bestätigt, zur Verfügung gestellt.
  • Wenn der Test von einem Erziehungsberechtigten in Auftrag gegeben wird: Durch Zusendung einer gescannten Kopie des Urteils oder der gerichtlichen Entscheidung, die die Beauftragung enthält, zusammen mit Ihrem Personalausweis und dem des Minderjährigen (falls Sie einen haben). In Ermangelung eines Personalausweises wird eine gescannte Kopie des Reisepasses oder eines gleichwertigen Ausweises vorgelegt (sowohl des Vormunds als auch des Minderjährigen, falls er einen hat).